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Fachanwalt für Sozialrecht
Zu diesem Rechtsgebiet zählen die Sozialversicherungen: Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversiche- rung, Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung und die Soziale Grundsicherung für Erwerbsfähige (Arbeits- losengeld 2, Hartz 4) und Sozialhilfe.
Auch der Streit um die Anerkennung der Schwerbehinderung gehört zum Sozialrecht, da er von den Sozialgerichten entschieden wird. Dieses gilt auch für das Soziale Entschädi- gungsrecht, Elterngeld und den Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz.
Ich habe mich auf die Rechtsverhältnisse im SGB II (Arbeits- losengeld 2, Hartz-4) spezialisiert.
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Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltsvergütung
Für eine Erstberatung von ca. einer halben Stunde zeitlichem Umfang beanspruche ich eine Vergütung von 90,00 Euro. Für Personen mit geringem Einkommen besteht die Möglichkeit vor einem solchen Termin Beratungshilfe bei dem zuständigen Amtsgericht zu beantragen. Bei Vorlage einer entsprechen- den Bescheinigung reduziert sich der zu zahlende Betrag auf 10,00 Euro.
In Gerichtsverfahren besteht zudem die Möglichkeit Prozess- kostenhilfe zu beantragen. In vielen Fällen werden die Kosten auch alleine von der Behörde getragen. Ich informiere Sie über die Frage der Kosten auch gerne vorab telefonisch. Eine Rechtsberatung biete ich telefonisch jedoch nicht an.
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